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Privates Baurecht und Immobilienrecht

28.10.2013

Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer?

Nicht geklärte Brandursache: Ist der Eigentümer Störer?

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906(2)2 BGB setzt ebenso wie im unmittelbaren Anwendungsbereich der Vorschrift die Störereigenschaft des Anspruchsgegners voraus.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Störereigenschaft trägt grundsätzlich der geschädigte Anspruchsteller.

3. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO muss nicht jede gegen die Überzeugung des Tatrichters sprechende theoretische Möglichkeit der Verursachung ausgeschlossen werden.

OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2013, 24 U 113/12