Telefon
0211 / 355 83 14

Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf

Kontaktformular
zum Formular

WEG-Recht

01.04.2015

Wohnung überteuert? Wert ist nach Vergleichswertmethode zu ermitteln.

1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.

2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014, 1 U 284/11