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1. Hat die WEG-Versammlung eine Kostendeckelung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts beschlossen, so ist diese verbindlich.
2. Selbst wenn offensichtlich ist, dass die Kostendeckelung nicht ausreicht, muss eine erneute Eigentümerversammlung einberufen werden, um die Aufstockung des Kostenrahmens zu beschließen.
AG München, Urteil vom 11.04.2014, 481 C 31813/13 WEG