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WEG-Recht

10.04.2015

Sonderumlage: Aufgehobener Genehmigungsbeschluss darf erneut gefasst werden.

Bestehen Zweifel, ob der einen Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage genehmigende Beschluss wirksam ist, dürfen die Wohnungseigentümer diesen erneut fassen.

BGH, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 168/13